Mietverwaltung
Möchten Sie Ihr vermietetes Eigentum
sorgenfrei und werterhaltend
verwalten lassen?
Das Leistungsbild der Mietverwaltung orientiert sich am aktuellen Verwaltervertrag des Verbandes der Immobilienverwalter Hessen e.V. (VdIVH)
Allgemeine Dienstleistungen
- Verwaltung von Mietshäusern (Wohnen und Gewerbe) für die Eigentümer
- Intensive Zusammenarbeit mit den Eigentümern
- Laufende Bewirtschaftung und Instandhaltung
- Beratung der Eigentümer bezüglich Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Kaufmännische Aufgaben
- Abschluss von Mietverträgen, einschl. Abnahme und Übergabe der Wohnungen
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis
- Führung der Mietkautionen
- Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen
- Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung
- Prüfung und Begleichung aller Bewirtschaftungskosten
- Sprechzeiten für die Mieter
- Prüfung des Versicherungsbedarfs, Abschluss notwendiger Versicherungen
- Abwicklung von Schadesfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
- EDV-unterstützte Buchhaltung einschl. Führung des Liegenschaftskontos
- Durchführung der Hausgeldzahlungen bei WEG-Eigentum
- Erstellung einer übersichtlichen Perioden- und Jahresabrechnung
- Anlegen der Instandhaltungsrücklage
Technische Aufgaben
- Durchführung regelmäßiger Hausinspektionen und Überwachung des baulichen Zustandes
- Einstellung, Überwachung, ggf. Entlassung von Hilfskräften oder Beauftragung von Hausmeisterdiensten
- Umsetzung behördlicher Auflagen
- Beauftragung und Überwachung notwendiger Wartungsarbeiten, Abschluss von Wartungsverträgen
- Beauftragung und Überwachung von Fremdleistungen für Pflege, Instandhaltung und Instandsetzung
- Beauftragung von Firmen mit der Durchführung notwendiger oder (bei WEG-Eigentum) beschlossener Arbeiten, unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien
- Überwachung der Schönheitsreparaturen, Wohnungsendabnahme bei Auszug
- Beauftragung, Überwachung und Abnahme von Instandsetzungsarbeiten
- Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung
- Verkehrssicherungspflicht